Filialklausel

Filialklausel
im Handelsregister einzutragende Beschränkung der Prokura als  Filialprokura (§ 50 III HGB). Es ist zu unterscheiden: In das Handelsregister der Hauptniederlassung ist eine Beschränkung ausdrücklich aufzunehmen. Die Eintragung einer Prokura im Register der Zweigniederlassung dagegen verlautbart auch ohne Zusatz von vornherein nur das Bestehen der Prokura für diese Niederlassung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Filialprokura — auf eine oder mehrere Niederlassungen eines Unternehmens beschränkte ⇡ Prokura. Die Beschränkung ist Dritten gegenüber wirksam, wenn die Niederlassungen unter verschiedenen Firmen (Zusatz, der Zweigniederlassung erkenntlich macht, genügt hier)… …   Lexikon der Economics

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